Call | Artist in residence – Teilnahmebedingungen

 

artist in residence

 

Veranstalter
Der Verein „IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse“, ZVR: 242200824 (im Folgenden F23 oder Veranstalter genannt) fungiert als Auslober des Calls für ein Atelier als Artist in Residence im F23. Durch das Einreichen einer Arbeit werden diese Teilnahmebedingungen vom/n der Einreicher*in (im Folgenden Einreicher oder Teilnehmer genannt) akzeptiert. F23 ist nicht der Anbieter der von den Teilnehmern eingereichten Arbeiten. Die Arbeiten werden ausschließlich vom jeweiligen Einreicher zur Verfügung gestellt.


Inhaltliche Anforderung
Beim "Call | Artist in Residence" soll von den Einreichern

eine repräsentative Arbeit des künstlerischen Schaffens



als Beitrag eingereicht werden.

Grundsätzlich nicht erlaubt sind:

Sexuell anstößiges Material, Pornografie.
Beiträge, die hasserfüllt sind, andere schikanieren oder diffamierend oder diskriminierend sind.
Beiträge, die Schusswaffen, Messer oder andere Waffen zeigen bzw. in die Handlung einbauen.
Beiträge, die unrechtmäßige Handlung, extreme oder echte Gewalt, Selbstbeschädigung oder Tierquälerei zeigen oder fördern.
Beiträge, die verfassungsrechtlich verbotene Symbole enthalten.
Beiträge, die Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Teilnehmen können Personen ab 18 Jahren bis max. 28 Jahren (Geburtsjahrgang 1996), die entweder an einer Kunsthochschule inskribiert sind, oder eine solche abgeschlossen haben. F23 behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen die oben genannten Teilnahmebedingungen verstoßen. Jeder Teilnehmer hat F23 seine Identität durch angemessene Nachweise (z.B. Inskriptionsbestätigung, Abschlusszeugnis, Meldebescheinigung) nachzuweisen. Für den Fall, dass derartige Nachweise nicht rechtzeitig erbracht werden, kann dies zum Ausschluss vom Call oder zum Verlust der Gewinnberechtigung führen. Darüber hinaus von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- Gewinnspielagenturen und sonstige automatisch generierte Massenteilnahmen und –zusendungen
- Teilnehmer, die versuchen, den Verlauf des Calls zu stören oder zu manipulieren, sowie Teilnehmer, die versuchen, sich durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel einen Vorteil zu verschaffen.

 

Teilnahme
Ein Beitrag nimmt am Call teil, wenn der Beitrag persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung im F23, Gastgebgasse 4, 1230 Wien abgegeben, per Post an IG F23, Gastgebgasse 4/1/1, 1230 Wien oder als PDF-Datei in einer Email an office@f23.at geschickt wird. Mit dem Einreichen werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert. Eingereichte Beiträge erscheinen ggf. in der Galerie von www.f23.at, auf der Facebookseite von F23, dem Instagram-Account von F23 und im F23-Youtube Channel. F23 kann den Call ohne detaillierte Angabe von Gründen jederzeit beenden. Die weitere Nutzung der Videos ist dann für den Veranstalter ausgeschlossen. Eine Aufwandsentschädigung für die Teilnehmer ist grundsätzlich nicht vorgesehen. F23 macht sich die eingereichten Beiträge nicht zu Eigen. Sobald F23 entsprechende Kenntnis erlangt, können einzelne Beiträge von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Community-Guidelines oder gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter nach eigenem Ermessen das Recht vor, einzelne Beiträge auch dann vom Call auszuschließen, wenn diese gegen die Regeln des guten Geschmacks verstoßen, das Thema verfehlen oder dem Call nicht förderlich sind. F23 ist nicht verpflichtet, die Gründe für einen Ausschluss mitzuteilen. Jeder Nutzer darf nur einen Beitrag Kunstwerk einreichen. Für den Fall, dass ein Beitrag gegen geltendes Recht verstößt, stellt der Einreicher F23 von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, F23 alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.


Rechteeinräumung
Der Einreicher räumt F23 das Recht ein, die vom Einreicher eingeräumten Rechte an den Kunstwerken auf Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen daran einzuräumen. Der ER bestätigt und gewährleistet gegenüber F23, dass er über sämtliche der oben genannten Rechte in Bezug auf die von ihm eingereichten Kunstwerke verfügt und diese F23 ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art, einräumen kann. Falls er selbst nicht Rechteinhaber bezüglich der eingestellten Kunstwerke ist, garantiert er, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse wirksam eingeholt zu haben. Für den Fall, dass sein Kunstwerk gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellt der Einreicher F23 von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, F23 alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Bei einer (vorzeitigen) Beendigung von „post.karteln im post.amt F23“ bleiben die Rechte beim Einreicher.

 

Bewertung durch Publikumsvoting
Die Frist zur Abgabe der Arbeit ist der 31. August 2024 . Alle eingereichten Arbeiten werden gemeinsam im Rahmen einer zweiwöchigen Ausstellung im F23 präsentiert. Jeder Besucher bekommt beim Besuch der Ausstellung einen Stimmzettel und kann Punkte verteilen und zwar 3 Punkte für den Favoriten, 2 Punkte für den zweiten Favortien und 1 Punkt für den dritten Favoriten. Nach Ende der Ausstellung werden alle Punkte zusammengezählt und damit ein Stimmensärkster/eine Stimmenstärkste für das artist in residence des Ateliers für ein Semester ermittelt. Die Bekanntgabe erfolgt per E-Mail an den Einreicher, auf der Facebookseite und dem Instagram-Account von F23.
Einen Rechtsanspruch auf Gewinnerteilung gibt es zu keiner Zeit.

 

Gewinn
Der Gewinn von „Call | Artist in Residence“ ist die kostenfreie Nutzung des "atelier.zwei" im F23, Gastgebgasse 4, 1230 Wien für den Zeitraum 01.Oktober 2024 - 28.Februar 2025. Die Heizung und der Strom werden ebenfalls gestellt. Internet muss eigenständig organisiert werden (Glasfaseranschlüsse vorhanden). Es wird ein Nutzungsvertrag über den angegeben Zeitraum erstellt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gewinner*innen werden zeitnah über durch sie angegebenen Kontaktinformationen benachrichtigt und dürfen um Bestätigung der Annahme des Gewinns gebeten werden. Bestätigt ein Gewinner/eine Gewinnerin die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Benachrichtigung, verfällt der Gewinn. Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls Gewinner aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten (z.B. per E-Mail, Post) nicht erreicht werden können, geht dies zu deren Lasten. Eine Auszahlung des Gewinns anders als bestimmt, z.B. in bar, in Sachwerten, deren Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. Die Übergabe des Gewinns wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt. F23 darf Teilnehmer per E-Mail kontaktieren, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung von „Call | Artist in Residence“ erforderlich ist.

 

Haftung
In Hinblick auf die Durchführung von „Call | Artist in residence“ haftet F23 begrenzt, es gelten die vor Ort üblichen Nutzungsbedingungen und die Hausordnung. F23 haftet zudem für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von F23 oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. F23 haftet zudem bei Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“, d.h. einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf). Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist diese Haftung jedoch begrenzt auf die typischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden.

 

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Wien.