ich.will.fabriken – Teilnahmebedingungen

Auf www.f23.at/ichwillfabriken können Nutzer Videos/Fotos für den Wettbewerb „ich.will.fabriken“ einreichen.
Durch das Einreichen (Upload) eines Videos/Fotos werden diese Teilnahmebedingungen vom Einreicher/Teilnehmer (im Folgenden ER oder Einreicher genannt) akzeptiert.

 

Veranstalter
Die Website www.f23.at und der gehostete Youtube-Channel werden vom Verein „IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse“ (im Folgenden F23 genannt) betrieben.
F23 ist nicht der Anbieter der von den Teilnehmern eingereichten Videos/Fotos. Diese Videos/Fotos werden ausschließlich vom jeweiligen Nutzer zur Verfügung gestellt.

 

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Hierbei handelt es sich um Einzelpersonen oder Gruppen bestehend aus maximal 5 Personen.
Teilnehmen können alle Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Sollten einzelne Personen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Teilnahme nur dann gestattet, wenn eine ausdrückliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegt.
F23 behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen die oben genannten Teilnahmebedingungen verstoßen.
Jeder Gewinner hat auf Aufforderung durch F23 seine Identität durch angemessene Nachweise (z.B. Meldebescheinigung) sowie bei Minderjährigkeit erforderliche Einwilligungen seiner gesetzlichen Vertreter durch Einsendung einer entsprechenden unterschriebenen Erklärung nachzuweisen. Für den Fall, dass derartige Nachweise nicht rechtzeitig erbracht werden, kann dies zum Ausschluss aus dem Wettbewerb oder zum Verlust der Gewinnberechtigung führen.
Darüber hinaus von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- Gewinnspielagenturen und sonstige automatisch generierte Massenteilnahmen und –zusendungen
- Teilnehmer, die versuchen, den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren, sowie Teilnehmer, die versuchen, sich durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel einen Vorteil zu verschaffen.

 

Teilnahme
Ein Videobeitrag bzw. Fotobeitrag nimmt an „ich.will.fabriken“ teil, wenn das Video/Foto unter www.f23.at/ichwillfabriken entsprechend den dort genannten Anweisungen als Wettbewerbsvideo oder -Foto eingereicht wird. Mit dem Einreichen werden diese Teilnahmebedingungen ggf. auch stellvertretend für andere Gruppenmitglieder akzeptiert. Eingereichte Videos/Fotos erscheinen ggf. in der Galerie von www.f23.at, auf der Facebookseite von F23, dem Instagram-Account von F23 und im F23-Youtube Channel.
F23 kann „ich.will.fabriken“ ohne detaillierte Angaben von Gründen jederzeit beenden. Die weitere Nutzung der Videos ist dann für den Veranstalter ausgeschlossen.
Eine Aufwandsentschädigung für die Teilnehmer ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
F23 macht sich die von den Nutzern in den Channel eingestellten Videos/Fotos nicht zu Eigen. Sobald F23 entsprechende Kenntnis erlangt, können einzelne Videos/Fotos von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Community-Guidelines oder gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter nach eigenem Ermessen das Recht vor, einzelne Videos/Fotos auch dann vom Wettbewerb auszuschließen, wenn diese gegen die Regeln des guten Geschmacks verstoßen, das Thema verfehlen oder dem Wettbewerb nicht förderlich sind. F23 ist nicht verpflichtet, die Gründe für einen Ausschluss mitzuteilen. Jeder Nutzer darf mehr als ein Video/Foto einreichen. Für den Fall, dass ein Video/Foto gegen geltendes Recht verstößt, stellt der Einreicher F23 von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, F23 alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.


Inhaltliche Anforderung
Bei „ich.will.fabriken“ sollen von den Teilnehmern Videos mit maximal 30 Sekunden Länge oder maximal fünf Fotos, in denen sie auf witzige oder ernste Art und Weise vorstellen, was Sie in der Fabrik an einem Tag machen würden - von ihren Träumen und Ideen, die sie mit der Fabrik in Verbindung bringen – auf www.f23.at/ichwillfabriken hochgeladen werden.

Grundsätzlich nicht erlaubt sind:

  • Raubkopien von Filmen, Musik, TV-Sendungen oder anderen urheberrechtlich geschützten Materialien Dritter.
  • Sexuell anstößiges Material, Pornografie.
  • Videos/Fotos, die hasserfüllt sind, andere schikanieren oder diffamierend oder diskriminierend sind.
  • Videos/Fotos, die Schusswaffen, Messer oder andere Waffen zeigen bzw. in die Handlung einbauen.
  • Videos/Fotos, die unrechtmäßige Handlung, extreme oder echte Gewalt, Selbstbeschädigung oder Tierquälerei zeigen oder fördern.
  • Videos/Fotos, die verfassungsrechtlich verbotene Symbole enthalten.
  • Videos/Fotos die Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen.

Rechteeinräumung
Der Einreicher räumt F23 an den im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Videos/Fotos kostenfrei, unwiderruflich, zeitlich und räumlich unbeschränkt alle erforderlichen Rechte ein, insbesondere das Recht, die Videos/Fotos öffentlich zugänglich zu machen, die Videos/Fotos zu bearbeiten, die Videos/Fotos auf Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Google+, Twitter, u.a.) zu verbreiten, aus den Videos ggf. zusammen mit weiteren Videos einen Zusammenschnitt zu erstellen und diesen ebenfalls öffentlich zugänglich zu machen und die Videos/Fotos und den Zusammenschnitt öffentlich vorzuführen.
Der Einreicher räumt F23 das Recht ein, die vom ER eingeräumten Rechte an den Videos/Fotos auf Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen daran einzuräumen. Der ER bestätigt und gewährleistet gegenüber F23, dass er über sämtliche der oben genannten Rechte in Bezug auf die von ihm eingestellten Videos/Fotos verfügt und diese F23 ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art, einräumen kann. Falls er selbst nicht Rechteinhaber bezüglich der eingestellten Inhalte ist, garantiert er, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse wirksam eingeholt zu haben. Für den Fall, dass sein Video/Foto gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellt der Einreicher F23 von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, F23 alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
Bei einer (vorzeitigen) Beendigung von „ich.will.fabriken“ bleiben die Rechte beim Einreicher.

 

Bewertung durch die Jury
Die Laufzeit und Frist zur Einstellung der Videos/Fotos ist der 15. Mai 2020. Nach der Einreichungsfrist eingestellte Videos können nicht mehr für die Bewertung berücksichtigt werden.
Die Bewertung der Videos/Fotos erfolgt jeweils anhand folgender Kriterien:
- Erfüllung der technischen und inhaltlichen Anforderungen
- Kreativität
- Beliebtheit der Videos/Fotos (positive Kommentare anderer Nutzer, Anzahl der Zugriffe auf das Video etc.)
Die Jury wird jeweils die bestplatzierten Videos/Fotos bekanntgeben. Die Bekanntgabe der Gewinnervideos erfolgt per E-Mail an die Nutzer, die diese Videos eingereicht haben, auf www.f23.at/ichwillfabriken, auf der Facebookseite und dem Instagram-Account von F23.
Einen Rechtsanspruch auf Gewinnerteilung gibt es zu keiner Zeit.

 

Gewinn
Der Gewinn von „ich.will.fabriken“ ist die unentgeltliche Nutzung der Räumlichkeiten, über die der Verein „IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse“ zum Zeitpunkt der Gewinnermittlung am Standort Breitenfurter Straße 176, 1230 Wien verfügen kann, für 2 Tage.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gewinner werden zeitnah über durch sie angegebenen Kontaktinformationen benachrichtigt und dürfen um Bestätigung der Annahme des Gewinns gebeten werden.
Bestätigt ein Gewinner die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Benachrichtigung, verfällt der Gewinn. Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls Gewinner aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten (z.B. per E-Mail, Post) nicht erreicht werden können, geht dies zu deren Lasten.
Eine Auszahlung des Gewinns anders als bestimmt, z.B. in bar, in Sachwerten, deren Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Vorteil verzichten. Die Übergabe des Gewinns wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt. F23 darf Teilnehmer per E-Mail kontaktieren, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung von „ich.will.fabriken“ erforderlich ist.

 

Haftung
In Hinblick auf die Durchführung von „ich.will.fabriken“ haftet F23 begrenzt, es gelten die vor Ort üblichen Nutzungsbedingungen und die Hausordnung. F23 haftet zudem für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von F23 oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. F23 haftet zudem bei Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“, d.h. einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf). Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist diese Haftung jedoch begrenzt auf die typischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden.

 

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Wien.